Frequently asked questions (FAQ)
Werte Eltern, liebe Schüler,
hier stellen wir Fragen und Antworten ein, die uns von Eltern gestellt wurden. Sollten Sie auch eine Frage haben, die viele Eltern betrifft, senden Sie uns diese bitte zu.
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Betreff: Fragen rund um die Schule
Welchen Wert hat ein Abschluss, der am IWG erworben wird?
Wir sind eine „staatlich anerkannte Ersatzschule". Das bedeutet, dass wir nach dem Sächsischen Lehrplan unterrichten. Schüler mit einem guten Oberschulabschluss können am IWG in 3 Schuljahren ein vollwertiges Abitur erreichen. Alle Schüler belegen als 2. Leistungskursfach VBWL. Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an unserer Einrichtung berechtigt zur Aufnahme eines frei wählbaren Studienganges an jeder Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie.
Nach welchem Maßstab werden LKs und Arbeiten bewertet?
Der Bewertungsmaßstab ist für die SIS-Schulen einheitlich und richtet sich nach den Bestimmungen der Schulordnung für Berufliche Gymnasien in Sachsen. Er kann beim Fachlehrer eingesehen werden bzw. wird vom Klassenlehrer ausgeteilt.
Warum sind Handys in der Schule auszuschalten?
Sie lenken vom Unterricht ab. In der Pause sollen die Schüler entspannen und nicht am Handy spielen. Moderne Smartphones verfügen über viele Möglichkeiten, die auch zum Missbrauch verleiten können (z. B. ungewollte Fotos von Mitschülern machen, die später im Netz auftauchen).
Sollte ein dringender Anruf notwendig sein, steht das Telefon im Sekretariat zur Verfügung bzw. kann eine Lehrkraft angesprochen werden.
Steht für mein Kind eine Mittagsverpflegung zur Verfügung?
Auch die großen Schüler des IWG können während der 30-minütigen Mittagspause an der Speisenversorgung im TREFF teilnehmen, den auch das im selben Gebäude befindliche IGG als Speiseraum nutzt.
Gibt es an der Schule eine Bücherei?
Ja, Bücher können dort von den Schülern kostenfrei ausgeliehen werden. Die Öffnungszeiten hängen in der Schule aus.
Und wenn mein Kind krank ist?
Melden Sie es telefonisch vor der ersten Stunde ab und denken Sie auch an die Abbestellung des Essens. Volljährige Schüler dürfen sich nicht selbst entschuldigen, sondern sind vom Sorgeberechtigten abzumelden. Ab dem 4. Tag einer Erkrankung benötigt die Schule ein ärztliches Attest als Nachweis. Auch Exkursionen und Klassenfahrten sind Schulveranstaltungen, bei denen Ihr Kind nicht unentschuldigt fehlen darf. Bei einer Sportbefreiung besteht trotzdem Anwesenheitspflicht für den Sportunterricht.
Für das Nachholen des versäumten Stoffes ist jeder selbst verantwortlich. Am besten sollte ein zuverlässiger Schüler als Übermittler beauftragt werden. Bei umfangreicheren Fehlzeiten können Mitschriften auch in der Schule kopiert werden.
14-tägig findet ein Nachschreibetermin für versäumte Arbeiten statt. Die Schüler nehmen den auf das Ende der Krankenzeit folgenden Termin selbstständig wahr. Müssen mehrere Arbeiten nachgeschrieben werden, sind die Termine individuell mit dem betreffenden Fachlehrer abzusprechen. Unentschuldigtes Fernbleiben zieht die Note 6 nach sich.
Folgende Regelung gilt für den Krankheitsfall (bzw. anderen triftigen Grund) nach Schulbesuchsordnung in der Fassung vom 09.03.2004:
„Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen […] zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen. […] Im Falle [einer telefonischen] Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen. […]
Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen […], kann der Klassenlehrer oder der Tutor vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Bei auffällig häufigen oder langen Erkrankungen kann der Schulleiter […] die Vorlage eines amts- oder vertrauensärztlichen Zeugnisses verlangen. […]“
Darüber hinaus wird das Fernbleiben von Klausuren (Sekundarstufe II) und Prüfungen (BLF, Abitur u.ä.) lediglich mit einem ärztlichen Nachweis entschuldigt. Erfolgt kein Nachweis, wird die nicht erbrachte Leistung mit Note 6 bzw. 0 Punkten bewertet.
Hilfe - Der Ranzen ist zu schwer!
In der Schule wird ein Spind gemietet, in dem nicht ständig benötigte Arbeitsmittel deponiert werden können. In Absprache mit dem Klassenlehrer ist es auch möglich, Bücher in Fach- bzw. Klassenräumen aufzubewahren.
Darf der Schulhof mit Zweirädern befahren werden?
Nein. Dies hat wiederum rechtliche Hintergründe. Schüler müssen sogar darüber belehrt werden, dass das Befahren des Schulhofs mit Fahrzeugen verboten sind.